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Vollabnahme ja oder nein
Verfasst: Sa 15. Aug 2009, 23:03
von Michel
Wie ist das nun,benötige ich für meine Lady die 8 Jahre Stillgelegt war
eine Vollabnahme oder nicht ?
Original Brief mit Abmeldebescheinigung von 2001 ist vorhanden.
Gruß
Micha
RE: Vollabnahme ja oder nein
Verfasst: Sa 15. Aug 2009, 23:41
von kawaede
Ich mache es ganz kurz,
es gibt keine Vollabnahme mehr
RE: Vollabnahme ja oder nein
Verfasst: So 16. Aug 2009, 17:34
von Werner
He Ede,
das wäre mir neu.
Laut meinen Infos ist es so, dass es nach 7 Jahren Stilllegung eine Vollabnahme (Prüfung nach §21) gemacht werden muss.
Nur kann die jetzt jeder Prüfer machen und nicht nur wie früher spezielle Mitarbeiter.
@Micha: Ruf doch einfach bei TÜV an, die sagen dir schon was du benötigst.
RE: Vollabnahme ja oder nein
Verfasst: So 16. Aug 2009, 19:13
von kawaede
kawaede hat geschrieben:
Ich mache es ganz kurz,
es gibt keine Vollabnahme mehr
Werner hat Recht,
bis max. 7 Jahre geht es ohne Vollabnahme.
Obwohl, wo ich meine/ Kersten seine Kleine zum TÜV gefahren habe,
( ohne Zulassung

, waren ja nur 500 Meter, dem war das mit der Zulassung echt wurscht

), gab es ganz normalen TÜV,
die Kleine war doch aber verdammt nochmal länger als 7 Jahre stillgelegt ??? oder ?????
Egal, wie Werner schrieb, nachfragen
RE: Vollabnahme ja oder nein
Verfasst: Mo 17. Aug 2009, 21:29
von Kersten
Hi zusammen,
gefunden im Netz beim
ADAC, ich hoffe, das hilft weiter:
Was ist für die Wiederzulassung erforderlich?
Bisher erlosch die Betriebserlaubnis automatisch nach 18 Monaten

, so dass für die Wiederzulassung eine Vollabnahme nach § 21 StVZO erforderlich war :kopp: . Eine solche Vollabnahme ist nach neuem Recht nur noch erforderlich, wenn für das Fahrzeug keine Datennachweise mehr vorhanden sind, weil die Fahrzeug- und Halterdaten im zentralen Fahrzeugregister gelöscht sind

. Eine solche Löschung erfolgt jedoch erst nach 7 Jahren

. Bei kürzeren Zeiträumen der Stilllegung genügt daher die Vorlage der bisherigen Fahrzeugpapiere sowie eine neue Haupt- und Abgasuntersuchung

, sofern diese inzwischen abgelaufen sind. Gutachten nach § 21 StVZO dürfen zukünftig von allen anerkannten Prüforganisationen erstellt werden

.
Kawaede hatte es bei meiner Kleinen einfacher. Der Brief sagt: Stillgelegt im Juli 2003 :ka: ; Hu gemacht in 11.2008 :drink: . Also etwas mehr als 5 Jahre - glücklicherweise!!!! Ansonsten schließe ich mich dem Werner an - TÜV fragen oder DEKRA oder ähnliche!!!
Viele Grüße Kersten
RE: Vollabnahme ja oder nein
Verfasst: Di 1. Sep 2009, 20:41
von Michel
Ok hab;s geschafft
War heute beim Tüv ohne Mängel nach 8 Jahren Standzeit
Und nun ganz schnell los zu Zulassung
LG
Michel
RE: Vollabnahme ja oder nein
Verfasst: Di 1. Sep 2009, 23:03
von Kersten
Klasse, denn kanns ja noch losgehen.
Es kommen bestimmt noch schöne Tage!
Gratulation und viel Spaß!!!
Gruß
Kersten