Seite 7 von 10

Re: Die B-Liste

Verfasst: Fr 17. Jul 2020, 23:43
von manne
Bruder Lustich hat geschrieben: Fr 17. Jul 2020, 21:58 Nur, ich bin der Meinung, dass auch wenn die B4 offiziell erst 79 auf den Markt kam, die Typzulassung erfolgte 7/78 für dieses Modell B4.
Und dieses Datum 8.7.78 hat wahrscheinlich auf dem Aufkleber mit der Rahmennummer am Rahmen, oder, wahrscheinlicher, in den Exportpapieren als Typzulassungsdatum gestanden.
Anscheinend wurde dies von dem Beamten als Erstzulassung gewertet.
auf dem Rahmen-Aufkleber ist noch deutlich erkennbar...

this vehicle confirm... mit einer Zahlenangabe aus Monat und Jahreszahl... 8 / 77

... dem Beamten der das beruflich macht ....

wird dieser den Unterschied zwischen Erstzulassung und Datum der Typprüfung ganz sicher bekannt sein und kann unterschieden werden.

aber vermutlich hast du trotzdem recht ..
00001-fgst1.jpg
der war so besoffen dass er (oder eine Sie?) schliesslich auch SUZUKI als Hersteller aufgeschrieben hat - da ist die Verwechslung des Datum der Typprüfung und Erstzulassung sowie die Ergänzung eines Tagesdatum zu Monat und Jahr auch nicht mehr weit.

Aufstellung der Rahmennummern zu den Baumustern:
00001-fgst.jpg
deshalb kann das Fahrzeug mit der FGST-Nr..040162.. über 7000 Fahrzeuge nach der ersten B4 trotzdem nicht zu diesem Datum seine Erstzulassung gehabt haben..

ich bin mir auch gar nicht sicher dass das Datum auf dem Lenkkopfaufkleber - so in den USA üblich - sich auf die unterschiedlichen Baumuster B1 / 2 / 3 / 4 bezieht - bei uns in Deutschland werden alle 3 Baumuster gemeinsam unter einer ABE - 9972 - mit einem Datum geführt

Re: Die B-Liste

Verfasst: Sa 18. Jul 2020, 02:19
von Bruder Lustich
Hi Manne,

denke schon, dass sich das Datum auf die Baureihe bezüglich des Typs bezieht. Es wurden ja immer wieder Veränderungen praktiziert.

In diesem Zusammenhang wäre es sehr interessant, ob noch andere B-Twin-Treiber noch so einen Aufkleber am Rahmen haben, bzw. hatten und davon noch ein Foto haben.
Oder hat Arnd noch ein Foto von seinem ursprünglichen Aufkleber?

Irgendwo im Hinterkopf glaube ich zu wissen, ich habe noch ein weiteres Foto mit dem bewussten Corpus Delicti. Aber wo???
Werde mal suchen....

Die deutsche Zusammenfassung in der ABE 0072 von verschiedenen Modellreihen ist, trotz Datum, eigentlich nicht Typgerecht, wobei ich den genauen Wortlaut und deren Aufmachung nicht kenne. Ob da eine genaue Unterscheidung des speziellen Typs noch möglich ist, kann ich deswegen so nicht beurteilen.

Ob hier in der ABE genaue Unterscheidungsmerkmale aufgeführt sind, ich glaube es nicht. Einfaches Beispiel, Lenkradschloss der B-Modelle links bzw. rechts bei unterschiedlichen Verkaufsmärkten.
Oder eventuell gar nicht vorhanden wie bei meiner Y1 im Gegensatz zur deutschen Ausführung. Dafür ein im Zündschloss Integriertes.

Selbst bei der mittelfränkischen Bürokratie ist manches unerklärlich. So steht in der Ausnahmegenehmigung zur Zulassung, nach Prüfung der Id-Nr. durch einen TÜV-Ingenieur, nicht nur ab Y1 00001 sondern auch noch ab S1 00001.
Sehr merkwürdig, wenn man die Unterschiede der Modelle bedenkt, aber der Schimmel hat zustimmend gewiehert.
Übersetzt also, ich kann mir jetzt eine S1 aus Norwegen holen und die problemlos, nach Verzollung, in Deutschland erstmalig zulassen.
Die Typprüfung und Konformität mit den deutschen Zulassungsvoraussetzungen ist in diesem, meinem alten Brief, meines "Eselchens" beiliegenden und von der mittelfränkischen Regierung in Ansbach, gestempelten Schreiben bereits bescheinigt.

ich glaube da wartet noch manche Überraschung auf uns.
Decken wir die "Sünden", oder besser Vorgänge der Vergangenheit auf.

Viele Grüße

Gerd

Re: Die B-Liste

Verfasst: Sa 18. Jul 2020, 10:30
von manne
Hallo Leuds..

Carsten hat hier angefangen eine Liste zu erstellen in der reale Maschinen korrekt erfasst werden. :thanks: Dass immer wieder Fehler - auch in offiziellen Papieren - auftauchen ist wohl allen klar. Auch wenn der Hufabdruck des Amtsschimmel unter einem Papierchen auffindbar ist - ist das kein Beweis für irgendwas. Meines Erachtens höchstens dass eben auch hier manchmal was inkorrektes durchrutscht. Über das weshalb warum kann man seitenlang und nächteweise philosophieren :camping: :D :alkohol: :alkohol1: ... Macht nicht korrekte Daten aber nicht besser.

Eine solche "Abweichler-Liste" könnte sicher auch was interessantes sein. Zumal ich hier auch ein paar Beispiele :wallbash: - auch zur B - im Schrank habe...

Hier sollten wir aber Carsten weiter seine Bemühungen honorieren eine korrekte Auflistung zu erstellen - und eben die mehr oder weniger offensichtlichen Fehler als solche darstellen.

Die echte Fakten-Liste zur Kawasaki 750 B ...( eine nicht ganz ernst gemeinte Verschwörungstheorie - oder doch ? )
könnte eine Überschrift einer solchen ergänzenden "Sammlung" sein.. und da hätte ich dann gleich einen ersten Fakt :unschuldig: zur Hand... die Twin ist ein 4-Zylinder..

Manne

Re: Die B-Liste

Verfasst: Sa 18. Jul 2020, 11:45
von martin s aus b
manne hat geschrieben: Fr 17. Jul 2020, 23:43 ... in Deutschland werden alle 3 Baumuster gemeinsam unter einer ABE - 9972 - mit einem Datum geführt
Bruder Lustich hat geschrieben: Sa 18. Jul 2020, 02:19 .... Die deutsche Zusammenfassung in der ABE 0072 von verschiedenen Modellreihen ist, trotz Datum, eigentlich nicht Typgerecht ...
Hallo Zusammen,

auf der Seite des Kraftfahrzeug-Bundesamtes find ich keine Definiton der (Gesamt)Fahrzeug-ABE. Dafür aber bei Wikipedia:

Die Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge nach § 19 StVZO ist, zusammen mit der eventuell notwendigen Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens, Bestandteil des Zulassungs­verfahrens für Kraftfahrzeuge auf öffentlichen Straßen in Deutschland. Einfach ausgedrückt ist sie eine Bestätigung, dass das Fahrzeug oder Fahrzeugteil den einschlägigen nationalen Vorschriften entspricht. Sie wird für Serienfahrzeuge und Serienteile vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) erteilt. Die Betriebserlaubnis gilt nur national, also in Deutschland.

Wenn, wovon ich ausgehe, diese Definition stimmt ists logisch daß B1 bis B4 unter einer ABE laufen. Änderungen bei Leistung, Gewicht, Licht/Scheinwerfer, ...., alles was den TÜV sonst noch so interessiert, gibts nicht, die mir bekannten Änderungen, Lichtmaschine, Farbe, Bremssattellage vorn, Schwingenlagerung, ..., ändern an den in der ABE beschriebenen Eigenschaften nichts.

Deshalb eine ABE für alle, klar, oder?

Martin

Re: Die B-Liste

Verfasst: Sa 18. Jul 2020, 12:34
von Twinfreak
Hallo zusammen....

stimmt so nicht ganz, für Fahrzeuge die Modellgepflegt werden also Ergänzungen oder Änderungen zum ursprünglichen Fahrzeug mit einer ABE Nummer gibt es den Anhang:
z.B ABE 9972/1 oder ABE 9972 Anhang 1 ect. da sind dann so Sachen wie 2. Bremsscheibe oder Riementrieb oder andere Reifen Felgengrößen erfasst.


Eric

Re: Die B-Liste

Verfasst: So 19. Jul 2020, 12:26
von arnd
Werter Sachverständigenrat der z750twin IG,

ein kurzer Besuch, ein paar freundliche Worte,
meine B4! neigt den Lenker nach links
und das Lenkschloss ist auf der rechten Seite.

Re: Die B-Liste

Verfasst: So 19. Jul 2020, 12:43
von arnd
und das Typenschild, Aufkleber am Lenkkopfrohr,
etwas unscharf :(

Re: Die B-Liste

Verfasst: So 19. Jul 2020, 19:01
von Bruder Lustich
Hallo,

Da ist es wieder, das frühere Datum. Diesmal 7/78 für die B4.
Anscheinend q. e. d.
Aber hab ich wirklich, wie bereits vermutet, recht mit dem Datum auf dem Aufkleber?

Man bräuchte jetzt nur noch einige Aufkleber mehr, um das wirklich sicherzustellen.

Viele Grüße

Gerd

Re: Die B-Liste

Verfasst: Mo 10. Aug 2020, 19:48
von Edgar
hi,

ich weiß nicht mehr ob ich meine Daten schon zu Verfügung gestellt habe, hier ggfs. ein zweites mal:

Typ und Ausführung: KZ750B 742000
Ident-Nr.: K7750B007822
Tag der 1. Zulassung: 01.07.1978

Reimport aus Italien am 12.05.1989

VG Edgar

Re: Die B-Liste

Verfasst: Mo 10. Aug 2020, 22:54
von ausreiter
Hallo,
ne Fahrgestellnr. die mit 7 beginnt ist mir bei den B-Twinmodellen noch nicht vorgekommen, auch wenns ein Reimport war.
Bist du sicher?