Moin Männer,
zu den K+Ns gibt es kein Gutachten !
AME hat nach meinem Wissen seine Gutachten immer auf die jeweilige Fahrgestellnummer ausgestellt, sie sind damit nicht für andere Fahrzeuge gültig.
Wie dem auch sei, der höchstoffizielle Weg ist eine Geräusch- und eine Leistungsmessung.
Das liegt natürlich im Ermessen des Prüfers.
Eine erhebliche Leistungssteigerung über den Toleranzbereich hinaus ist damit nicht zu erwarten, die Leistungsmessung daher verhandelbar :-)
Die Geräuschmessungen gibt es als Fahrgeräuschmessung, da können die K+Ns schon mal den Grenzwert überschreiten.
Ich habe bei der letzten TÜV-Einzelabnahme meiner B einen neuen Endtopf (Louis Universal kurz) mit Fahrgeräuschmessung abnehmen lassen.
Die K+Ns waren zuvor schon montiert und eingetragen worden.
Ich war zur Messung selber nicht dabei, da die auf einem separaten Gelände stattfand.
Nach Rückkehr hat der Prüfer mit einem Augenzwinkern gesagt, es sei grenzwertig, aber gerade noch so ok.
Als kleinere Alternative zum Eintrag nur der K+Ns gibt es noch die Standgeräuschmessung bei halber Nenndrehzahl (= 3.500 U/min).
Da dabei der Motor keine Last hat, ist das Ansauggeräusch gering und die Prüfung sollte problemlos bestanden werden.
Im Anhang die Briefkopie meiner LTD mit Eintrag der K+Ns:
Brief Z750 LTD Schumacher.JPG
LG, Michael
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