Hi Volker,
korrekt, die Änderung ist eintragungspflichtig.
Da es sich um bereits geprüfte und zugelassene Originalteile ohne Änderung handelt ist das Thema Materialgutachten zumindest schon mal abgehakt.
Die Kombination der Bauteile ist aber neu und bisher ungeprüft.
Die Begutachtung und Eintragung kann durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen (aaS) in einer
Typprüfstelle durchgeführt werden.
Ein einfacher Prüfer an einer beliebigen Prüfstelle ist damit sicher überfordert !
Der aaS prüft die grundsätzliche Eignung der Bauteile (z.B. Befestigung der Standrohre in den Gabelbrücken, Spiel zwischen Tauch und Standrohr, etc.), den fachgerechten Anbau, vergleicht evtl. die neuen Fahrwerksdaten mit ähnlichen Fahrzeugen und wird die Fahreigenschaften in einem ausgiebigen Fahrversuch (offiziell bis zur Höchstgeschwindigkeit, also auf der Autobahn) testen. Mein Prüfer macht das gern und verlangt auch noch 65,- Euro die Stunde dafür.
Das letzte Mal war er 1,5h mit meinem Caferacer unterwegs, nur um eine Fahrgeräuschmessung durchzuführen.
Schönes Wetter und gefüllter Tank erleichtern das Vorhaben ungemein
Als Eintrag wäre so etwas denkbar:
"Vordergabel mit Standrohren der Kawasaki Z450LTD ausgerüstet, Gabelfedern Modell XY, Vorspannhülse abc cm, Gabellänge ausgefedert xyz cm".
Da kommen manchmal kuriose Dinge dabei raus.
Auch die Argumentation, das es separate Einträge z.B. für Standrohre und Gabelfedern sein müssen.
Pro Eintragung verlangt mein TÜV 35,- Euro, also spielt die Art des Eintrags (Sammel- oder Einzeleintragungen) auch eine finanzielle Rolle.
LG, Michael