Reifenfabrikatsbindung

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martin s aus b
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Re: Reifenfabrikatsbindung

Beitrag von martin s aus b »

ausreiter hat geschrieben: Fr 8. Nov 2024, 17:31 ... Scrambler Heidenau K 60 eingetragen hat ...
Hallo Peter,

les ich das richtig. Dein Scrambler hat nicht nur die Reifengröße sondern explizit den Heidenau K60 in den Papieren. Das heißt, um nur ein Beispiel zu nennen, Conti TKC 80 kannst Du ohne Neuabnahme nicht verbauen.

Welchen Sinn hat diese Beschränkung?

Martin
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ausreiter
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Re: Reifenfabrikatsbindung

Beitrag von ausreiter »

Genau Martin,

Hintergrund war eigentlich mein Wunsch auf diese Eintragung!
Weil, die es nicht nur die Umrüstung auf 18zoll HR war, sondern auch dieses grobe Profil der Semicross Reifen das da auf einen im Ursprung
SoftChopper gebaut wurde.

Die Schmiere an der Strasse hätte mich sonst gewiss genervt.
So ist alles Ordnunggemäß im Schein und umrüsten auf ein anderes Fabrikat ist nicht geplant. Sollte es irgendwann dazu kommen, Richtig, ist eine Neuabnahme notwendig.
Grüsse aus Nordhessen,
Peter


Twiner bleiben  ;)
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martin s aus b
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Re: Reifenfabrikatsbindung

Beitrag von martin s aus b »

Heut mit der Yamaha beim TÜV hab ich den Prüfer nach der Reifenfabrikatsbindung gefragt:

Die, sagte er, wurde eine Zeitlang standardmäßig in den Papieren eingetragen. Wir schaun im Einzelfall in die ABE bzw, wenns eine gibt, in die EU-Typgenehmigung. Und wenns da keinen Fabrikatseintrag gibt läuft der Eintrag ins Leere und das Thema ist vom Tisch.

:applaus:
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Highlander
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Re: Reifenfabrikatsbindung

Beitrag von Highlander »

Moin zusammen,

Ich war heute morgen unterwegs und dachte, ich leg dem TÜV-Mann einfach mal meine Papiere hin und frag blöd...

Ergebnis :

Er sieht zwar auch die Eintragung (ja, die Zulassungsstellen haben das pauschal eingetragen, - hat er mir bestätigt!).
Aber - er findet keine vorgeschriebenen Fabrikate.
Damit wäre die Eintragung eh hinfällig.
Er könnte mir jetzt für 90 Euro die Eintragung entfernen (dafür müßte ich das Moped vorführen - ich war mit dem Auto da),
oder ich könnte mir das Geld sparen, da es keine vorgeschriebenen Hersteller gibt.
Damit sind alle vorherigen Aussagen bestätigt!

Ich werde das mit dem nächsten TÜV-Termin erledigen.

Duetschland, deine Ämter... :wallbash:
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martin s aus b
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Re: Reifenfabrikatsbindung

Beitrag von martin s aus b »

Highlander hat geschrieben: Fr 2. Mai 2025, 12:43 ... mit dem nächsten TÜV-Termin erledigen ....
Passt eigentlich alles bis auf ' ... mit dem nächsten TÜV-Termin ....'

Diesen Passus hat ja die Zulssungsstelle irgendwann nachträglich eingetragen, bei mir stehts auch im Kfz-Schein, nicht aber im originalen, zwischenzeitlich ungültigen, Fahrzeugbrief. Der TÜV kann die Zulassungspapiere nicht korrigieren und deshalb weiß ich nicht, zu was ich den bräuchte um das wieder rauszunehmen. Der Eintrag im Kfz-Schein war, weils die Fabrikatsbindung in den Originalpapieren gar nicht gibt, von Anfang an falsch, eigentlich muß nach dem Verursacherprinzip die Zulassungstelle diesen, ihren, Fehler kostenlos berichtigen.

Dort, bei der Zulassung, kannst du ja seit Corona nicht mehr einfach vorbeikommen und ich hab mir deshalb jetzt mal einen Termin Mitte Mai reserviert. Kann mir zwar nicht wirklich vorstellen daß das so einfach funktioniert aber dagegen zu argumentieren wird auch schwierig. Schaun wir mal ...
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Highlander
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Re: Reifenfabrikatsbindung

Beitrag von Highlander »

Moin Martin,

Bitte berichten, wie das ausgegangen ist!
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Bruder Lustich
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Re: Reifenfabrikatsbindung

Beitrag von Bruder Lustich »

Hallo,

die Frage müsste sein:
"Wie kommen Sie als Zulassungsstelle dazu, selbständig und ohne weiteren Befehl, die Zulassungsbedingungen (Typfreigabe) für die Kawasaki 750 Twin zu ändern und eine Reifenbindung zu erfinden und einzuführen, respektive sogar einzutragen?
Da diese Eintragung bei der Nutzung sehr einschränkend ist, dem Gewohnheitsrecht widerspricht, auch von Kawasaki nie vorgesehen wurde, nie, notwendig war und noch ist, und selbst bei der ursprünglichen Typfreigabe, auch seitens der abnehmenden Stelle, diesbezüglich nicht zur Debatte stand.
Weswegen also?
Wer denkt sich also so etwas aus und hat auch noch die Stirn, nach Jahren der Motorradnutzung, dies zur Eintragung an die Zulassungsstellen zu verfügen, bzw. dies vorzuschreiben?"

Welche Stelle verfügt also in Eigenregie und ohne wichtigen Grund solche relevante Vorgaben?

Bin gespannt, wie sich die Zulassungsstelle dazu äußert.

Viele Grüße

Gerd
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martin s aus b
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Re: Reifenfabrikatsbindung

Beitrag von martin s aus b »

Da zitier ich mich zum Einstieg jetzt mal selber
martin s aus b hat geschrieben: Sa 3. Mai 2025, 00:28 Diesen Passus hat ja die Zulassungsstelle irgendwann nachträglich eingetragen, ... muß nach dem Verursacherprinzip die Zulassungstelle diesen, ihren, Fehler kostenlos berichtigen ... Kann mir zwar nicht wirklich vorstellen daß das so einfach funktioniert ...
Grad komm ich von der Zulassungsstelle. Im Gepäck hatte ich die Mail von Kawasaki mit der Bestätigung, daß es für die 750 B nie eine Reifenfabrikatsbindung gegeben hat, die ABE sowie den mittlerweile ungültigen originalen Kfz-Brief.

Ohne sich die Unterlagen im Detail anzuschauen hat mir die Bearbeiterin auf der lokalen Zulassungsstelle, ohne jegliche Diskussion und kostenfrei „ … war ja ein Fehler unsererseits …“ den Eintrag aus dem Fahrzeugschein rausgenommen.

Vielleicht kennen die das Thema ja schon aber trotzdem, zur Abwechslung mal eine positive Überraschung, Kundenservice statt Bürokratie! 😉
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Bruder Lustich
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Re: Reifenfabrikatsbindung

Beitrag von Bruder Lustich »

Hallo,

anscheinend kann man den Zulassungsstellen nicht trauen...

Nicht nur im "Erfinden" sind die anscheinend gut, sondern auch im weglassen.

Mir passiert, gerade mal 6 Wochen her:
Nachdem mein Fünfer im Februar die Grätsche machte und Reparatur wirtschaftlicher Unsinn war, kaufte ich mir auf die Schnelle einen Touran. War alles gut bis mein Sohn mir sagte, "Der Nachbar verkauft sein Auto, der Gleiche, nur in Schön!!"
Schnell zum Nachbarn, Auto angesehen, Probefahrt und gekauft. Beim Ummelden stellte sich heraus, dass mehrere Reifen. und Felgengrößen bei diesem im Fahrzeugschein nicht eingetragen waren. Erst mein Hinweis, dass es so bei einer Kontrolle Schwierigkeiten geben würde brachte die Sachbearbeiterin in der Zulassungsstelle dazu den Fahrzeugschein vollständig und korrekt auszudrucken.

Auf der Rechnung fand ich zuhause bei der Durchsicht, dass Sie mir auch neue Plaketten berechnet hat. Die Schilder waren beim Ummelden aber am Fahrzeug, neue Schilderwaren nicht nötig, und das Auto stand zuhause, beim Nachbarn noch in der Garage.
Werde ich bei Gelegenheit mal nachfragen, warum Sachen berechnet werden, die nicht erbracht werden.

Viele Grüße

Gerd
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