Wie ist das nun,benötige ich für meine Lady die 8 Jahre Stillgelegt war
eine Vollabnahme oder nicht ?
Original Brief mit Abmeldebescheinigung von 2001 ist vorhanden.
Gruß
Micha
Vollabnahme ja oder nein
- Michel
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RE: Vollabnahme ja oder nein
Ich mache es ganz kurz,
es gibt keine Vollabnahme mehr
es gibt keine Vollabnahme mehr
Gruß
kawaede
:burn:
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- Werner
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RE: Vollabnahme ja oder nein
He Ede,
das wäre mir neu.
Laut meinen Infos ist es so, dass es nach 7 Jahren Stilllegung eine Vollabnahme (Prüfung nach §21) gemacht werden muss.
Nur kann die jetzt jeder Prüfer machen und nicht nur wie früher spezielle Mitarbeiter.
@Micha: Ruf doch einfach bei TÜV an, die sagen dir schon was du benötigst.
das wäre mir neu.
Laut meinen Infos ist es so, dass es nach 7 Jahren Stilllegung eine Vollabnahme (Prüfung nach §21) gemacht werden muss.
Nur kann die jetzt jeder Prüfer machen und nicht nur wie früher spezielle Mitarbeiter.
@Micha: Ruf doch einfach bei TÜV an, die sagen dir schon was du benötigst.
Gruß Werner 

- kawaede
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RE: Vollabnahme ja oder nein
kawaede hat geschrieben: Ich mache es ganz kurz,
es gibt keine Vollabnahme mehr
Werner hat Recht,
bis max. 7 Jahre geht es ohne Vollabnahme.
Obwohl, wo ich meine/ Kersten seine Kleine zum TÜV gefahren habe,
( ohne Zulassung


die Kleine war doch aber verdammt nochmal länger als 7 Jahre stillgelegt ??? oder ?????
Egal, wie Werner schrieb, nachfragen
Zuletzt geändert von kawaede am So 16. Aug 2009, 19:20, insgesamt 1-mal geändert.
Gruß
kawaede
:burn:
kawaede
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- Kersten
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RE: Vollabnahme ja oder nein
Hi zusammen,
gefunden im Netz beim ADAC, ich hoffe, das hilft weiter:
Was ist für die Wiederzulassung erforderlich?
Bisher erlosch die Betriebserlaubnis automatisch nach 18 Monaten
, so dass für die Wiederzulassung eine Vollabnahme nach § 21 StVZO erforderlich war :kopp: . Eine solche Vollabnahme ist nach neuem Recht nur noch erforderlich, wenn für das Fahrzeug keine Datennachweise mehr vorhanden sind, weil die Fahrzeug- und Halterdaten im zentralen Fahrzeugregister gelöscht sind
. Eine solche Löschung erfolgt jedoch erst nach 7 Jahren
. Bei kürzeren Zeiträumen der Stilllegung genügt daher die Vorlage der bisherigen Fahrzeugpapiere sowie eine neue Haupt- und Abgasuntersuchung
, sofern diese inzwischen abgelaufen sind. Gutachten nach § 21 StVZO dürfen zukünftig von allen anerkannten Prüforganisationen erstellt werden
.
Kawaede hatte es bei meiner Kleinen einfacher. Der Brief sagt: Stillgelegt im Juli 2003 :ka: ; Hu gemacht in 11.2008 :drink: . Also etwas mehr als 5 Jahre - glücklicherweise!!!! Ansonsten schließe ich mich dem Werner an - TÜV fragen oder DEKRA oder ähnliche!!!
Viele Grüße Kersten
gefunden im Netz beim ADAC, ich hoffe, das hilft weiter:
Was ist für die Wiederzulassung erforderlich?
Bisher erlosch die Betriebserlaubnis automatisch nach 18 Monaten





Kawaede hatte es bei meiner Kleinen einfacher. Der Brief sagt: Stillgelegt im Juli 2003 :ka: ; Hu gemacht in 11.2008 :drink: . Also etwas mehr als 5 Jahre - glücklicherweise!!!! Ansonsten schließe ich mich dem Werner an - TÜV fragen oder DEKRA oder ähnliche!!!
Viele Grüße Kersten
Zuletzt geändert von Kersten am Mo 17. Aug 2009, 21:32, insgesamt 1-mal geändert.
- Michel
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RE: Vollabnahme ja oder nein
Ok hab;s geschafft
War heute beim Tüv ohne Mängel nach 8 Jahren Standzeit
Und nun ganz schnell los zu Zulassung
LG
Michel
War heute beim Tüv ohne Mängel nach 8 Jahren Standzeit
Und nun ganz schnell los zu Zulassung
LG
Michel
- Kersten
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- Registriert: Do 14. Feb 2008, 22:15
- Wohnort: Bremen
RE: Vollabnahme ja oder nein
Klasse, denn kanns ja noch losgehen.
Es kommen bestimmt noch schöne Tage!
Gratulation und viel Spaß!!!
Gruß
Kersten
Es kommen bestimmt noch schöne Tage!
Gratulation und viel Spaß!!!
Gruß
Kersten