Vollabnahme ja oder nein

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Michel
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Vollabnahme ja oder nein

Beitrag von Michel »

Wie ist das nun,benötige ich für meine Lady die 8 Jahre Stillgelegt war
eine Vollabnahme oder nicht ?
Original Brief mit Abmeldebescheinigung von 2001 ist vorhanden.

Gruß
Micha
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kawaede
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RE: Vollabnahme ja oder nein

Beitrag von kawaede »

Ich mache es ganz kurz,
es gibt keine Vollabnahme mehr
Gruß
kawaede
:burn:
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Werner
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RE: Vollabnahme ja oder nein

Beitrag von Werner »

He Ede,

das wäre mir neu.
Laut meinen Infos ist es so, dass es nach 7 Jahren Stilllegung eine Vollabnahme (Prüfung nach §21) gemacht werden muss.
Nur kann die jetzt jeder Prüfer machen und nicht nur wie früher spezielle Mitarbeiter.

@Micha: Ruf doch einfach bei TÜV an, die sagen dir schon was du benötigst.
Gruß Werner :headbang:
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kawaede
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RE: Vollabnahme ja oder nein

Beitrag von kawaede »

kawaede hat geschrieben: Ich mache es ganz kurz,
es gibt keine Vollabnahme mehr


Werner hat Recht,
bis max. 7 Jahre geht es ohne Vollabnahme.

Obwohl, wo ich meine/ Kersten seine Kleine zum TÜV gefahren habe,
( ohne Zulassung ;) , waren ja nur 500 Meter, dem war das mit der Zulassung echt wurscht :D ), gab es ganz normalen TÜV,
die Kleine war doch aber verdammt nochmal länger als 7 Jahre stillgelegt ??? oder ?????
Egal, wie Werner schrieb, nachfragen
Zuletzt geändert von kawaede am So 16. Aug 2009, 19:20, insgesamt 1-mal geändert.
Gruß
kawaede
:burn:
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Kersten
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RE: Vollabnahme ja oder nein

Beitrag von Kersten »

Hi zusammen,
gefunden im Netz beim ADAC, ich hoffe, das hilft weiter:

Was ist für die Wiederzulassung erforderlich?
Bisher erlosch die Betriebserlaubnis automatisch nach 18 Monaten :( , so dass für die Wiederzulassung eine Vollabnahme nach § 21 StVZO erforderlich war :kopp: . Eine solche Vollabnahme ist nach neuem Recht nur noch erforderlich, wenn für das Fahrzeug keine Datennachweise mehr vorhanden sind, weil die Fahrzeug- und Halterdaten im zentralen Fahrzeugregister gelöscht sind :( . Eine solche Löschung erfolgt jedoch erst nach 7 Jahren ;) . Bei kürzeren Zeiträumen der Stilllegung genügt daher die Vorlage der bisherigen Fahrzeugpapiere sowie eine neue Haupt- und Abgasuntersuchung :D , sofern diese inzwischen abgelaufen sind. Gutachten nach § 21 StVZO dürfen zukünftig von allen anerkannten Prüforganisationen erstellt werden :D .

Kawaede hatte es bei meiner Kleinen einfacher. Der Brief sagt: Stillgelegt im Juli 2003 :ka: ; Hu gemacht in 11.2008 :drink: . Also etwas mehr als 5 Jahre - glücklicherweise!!!! Ansonsten schließe ich mich dem Werner an - TÜV fragen oder DEKRA oder ähnliche!!!

Viele Grüße Kersten
Zuletzt geändert von Kersten am Mo 17. Aug 2009, 21:32, insgesamt 1-mal geändert.
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Michel
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RE: Vollabnahme ja oder nein

Beitrag von Michel »

Ok hab;s geschafft

War heute beim Tüv ohne Mängel nach 8 Jahren Standzeit

Und nun ganz schnell los zu Zulassung


LG
Michel
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Kersten
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RE: Vollabnahme ja oder nein

Beitrag von Kersten »

Klasse, denn kanns ja noch losgehen.
Es kommen bestimmt noch schöne Tage!

Gratulation und viel Spaß!!!

Gruß
Kersten
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