Hi zusammen,
gefunden im Netz beim
ADAC, ich hoffe, das hilft weiter:
Was ist für die Wiederzulassung erforderlich?
Bisher erlosch die Betriebserlaubnis automatisch nach 18 Monaten

, so dass für die Wiederzulassung eine Vollabnahme nach § 21 StVZO erforderlich war :kopp: . Eine solche Vollabnahme ist nach neuem Recht nur noch erforderlich, wenn für das Fahrzeug keine Datennachweise mehr vorhanden sind, weil die Fahrzeug- und Halterdaten im zentralen Fahrzeugregister gelöscht sind

. Eine solche Löschung erfolgt jedoch erst nach 7 Jahren

. Bei kürzeren Zeiträumen der Stilllegung genügt daher die Vorlage der bisherigen Fahrzeugpapiere sowie eine neue Haupt- und Abgasuntersuchung

, sofern diese inzwischen abgelaufen sind. Gutachten nach § 21 StVZO dürfen zukünftig von allen anerkannten Prüforganisationen erstellt werden

.
Kawaede hatte es bei meiner Kleinen einfacher. Der Brief sagt: Stillgelegt im Juli 2003 :ka: ; Hu gemacht in 11.2008 :drink: . Also etwas mehr als 5 Jahre - glücklicherweise!!!! Ansonsten schließe ich mich dem Werner an - TÜV fragen oder DEKRA oder ähnliche!!!
Viele Grüße Kersten