Vollabnahme ja oder nein

Antwort erstellen


Zieh die richtigen Optionen in die korrekte Liste. So werden automatisierte Registrierungen vermieden.
An einer Twin vorhanden
  • Vergaser
  • Rahmen
  • Reifen
  • ABS
  • Lenkrad
  • Bremsfallschirm
Nicht an einer Twin vorhanden
Smileys
:D :thanks: :P :cool: ;) :rolleyes: :( :) :motorrad: :headbang: :wallbash: :idee: :unschuldig: :schock: :popkorn: :alkohol: :alkohol1: :cop: :applaus: :welcome: :shy: :computer: :birthday: :camping: :mad: :at:

BBCode ist eingeschaltet
[img] ist eingeschaltet
[url] ist eingeschaltet
Smileys sind eingeschaltet

Die letzten Beiträge des Themas
   

Ansicht erweitern Die letzten Beiträge des Themas: Vollabnahme ja oder nein

RE: Vollabnahme ja oder nein

von Kersten » Di 1. Sep 2009, 23:03

Klasse, denn kanns ja noch losgehen.
Es kommen bestimmt noch schöne Tage!

Gratulation und viel Spaß!!!

Gruß
Kersten

RE: Vollabnahme ja oder nein

von Michel » Di 1. Sep 2009, 20:41

Ok hab;s geschafft

War heute beim Tüv ohne Mängel nach 8 Jahren Standzeit

Und nun ganz schnell los zu Zulassung


LG
Michel

RE: Vollabnahme ja oder nein

von Kersten » Mo 17. Aug 2009, 21:29

Hi zusammen,
gefunden im Netz beim ADAC, ich hoffe, das hilft weiter:

Was ist für die Wiederzulassung erforderlich?
Bisher erlosch die Betriebserlaubnis automatisch nach 18 Monaten :( , so dass für die Wiederzulassung eine Vollabnahme nach § 21 StVZO erforderlich war :kopp: . Eine solche Vollabnahme ist nach neuem Recht nur noch erforderlich, wenn für das Fahrzeug keine Datennachweise mehr vorhanden sind, weil die Fahrzeug- und Halterdaten im zentralen Fahrzeugregister gelöscht sind :( . Eine solche Löschung erfolgt jedoch erst nach 7 Jahren ;) . Bei kürzeren Zeiträumen der Stilllegung genügt daher die Vorlage der bisherigen Fahrzeugpapiere sowie eine neue Haupt- und Abgasuntersuchung :D , sofern diese inzwischen abgelaufen sind. Gutachten nach § 21 StVZO dürfen zukünftig von allen anerkannten Prüforganisationen erstellt werden :D .

Kawaede hatte es bei meiner Kleinen einfacher. Der Brief sagt: Stillgelegt im Juli 2003 :ka: ; Hu gemacht in 11.2008 :drink: . Also etwas mehr als 5 Jahre - glücklicherweise!!!! Ansonsten schließe ich mich dem Werner an - TÜV fragen oder DEKRA oder ähnliche!!!

Viele Grüße Kersten

RE: Vollabnahme ja oder nein

von kawaede » So 16. Aug 2009, 19:13

kawaede hat geschrieben: Ich mache es ganz kurz,
es gibt keine Vollabnahme mehr


Werner hat Recht,
bis max. 7 Jahre geht es ohne Vollabnahme.

Obwohl, wo ich meine/ Kersten seine Kleine zum TÜV gefahren habe,
( ohne Zulassung ;) , waren ja nur 500 Meter, dem war das mit der Zulassung echt wurscht :D ), gab es ganz normalen TÜV,
die Kleine war doch aber verdammt nochmal länger als 7 Jahre stillgelegt ??? oder ?????
Egal, wie Werner schrieb, nachfragen

RE: Vollabnahme ja oder nein

von Werner » So 16. Aug 2009, 17:34

He Ede,

das wäre mir neu.
Laut meinen Infos ist es so, dass es nach 7 Jahren Stilllegung eine Vollabnahme (Prüfung nach §21) gemacht werden muss.
Nur kann die jetzt jeder Prüfer machen und nicht nur wie früher spezielle Mitarbeiter.

@Micha: Ruf doch einfach bei TÜV an, die sagen dir schon was du benötigst.

RE: Vollabnahme ja oder nein

von kawaede » Sa 15. Aug 2009, 23:41

Ich mache es ganz kurz,
es gibt keine Vollabnahme mehr

Vollabnahme ja oder nein

von Michel » Sa 15. Aug 2009, 23:03

Wie ist das nun,benötige ich für meine Lady die 8 Jahre Stillgelegt war
eine Vollabnahme oder nicht ?
Original Brief mit Abmeldebescheinigung von 2001 ist vorhanden.

Gruß
Micha

Nach oben